Liebe Gäste,
damit sich alle Gäste wohl fühlen können, sind einige Regeln zu befolgen, die wir hier in dieser Hausordnung verbindlich vorschreiben. Mit der Buchung Ihres Aufenthaltes haben Sie diese Hausordnung bereits akzeptiert.
1.) Die jeweilige Zimmergebühr ist bis zum 04. eines Monats im voraus an die Pension zu zahlen, entweder in Bar oder per Überweisung, falls mit der Pension nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Aufenthalt von Dritten in die Pension, insbesondere über Nacht, ist nicht zulässig bzw. muss zuvor mit der Pension abgesprochen werden.
2.) Das Rauchen innerhalb des gesamten Gebäudes ist verboten.
Bitte rauchen Sie ausschließlich vor der Haustür.
In allen Räumen befinden sich auf Grund feuerpolizeilicher Bestimmungen Rauchmelder.
Sollte ein Rauchmelder außerplanmäßig auslösen und die Feuerwehr und andere Rettungskräfte kommen, werden dem Gast, der die Auslösung des Rauchmelders zu verantworten hat, die Kosten für den Feuerwehreinsatz (ca. 1750 €, Stand 2021) etc. in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.) Fluchtwege/Notausgänge: Sollte im Brandfall das Treppenhaus unzugänglich sein, bleiben Sie bitte im Zimmer, schließen Sie die Tür (nicht absperren!) und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar.
4.) Aus Sicherheitsgründen ist die Haustür ständig geschlossen zu halten.
Blockieren und verkeilen ist nicht gestattet.
Die Haustür ist immer leise zu schließen.
Ein Zuwerfen der Tür ist völlig unnötig und ruhestörend, schädigt somit die anderen Bewohner des Hauses.
5.) Um Schimmelbefall in den Räumen zu verhindern, darf in den Zimmern keine Wäsche gewaschen bzw. getrocknet werden.
Im Keller gibt es einen Trockner und alternativ einen Trockenraum mit Wäscheleine.
6.) Um Energie und Heizkosten zu sparen, sind die Räume während der Heizperiode durch Öffnen des gesamten Fensters regelmäßig zu lüften, mindestens zweimal täglich für 2-3 Minuten. Das Bad und die Küche ebenso nach Benutzung.
Ansonsten sind die Fenster in der Heizperiode (Oktober bis April) geschlossen zu halten.
Fensterstellung auf Kipp über Stunden ist verboten.
Sollte die Pension feststellen, dass ein Gast wiederholt durch falsches Lüften unnötig viel Energie verschwendet, darf die monatliche Zimmergebühr jederzeit angehoben werden.
7.) Nach dem Duschen:
Bitte die Wandfliesen, die Fensterbank (Bad Erdgeschoss) und die Glaswände (Bäder Obergeschoss) mit der Flitsche abziehen.
Es dauert nur wenige Sekunden, aber es spart viel Energie und Reinigungsmittel!
Den Duschvorhang bitte zur Hälfte öffnen, damit Vorhang und Raum abtrocknen können.
Das Fenster während der Heizperiode (siehe auch Punkt 6) bitte 3-4 Minuten ganz öffnen, damit die feuchte Luft ausgetauscht wird.
8.) Nachtruhe herrscht zwischen 22:00 abends und 6:00 morgens.
Das bedeutet gedämpfte Zimmerlautstärke in allen Räumen, Fluren und in der Küche.
9.) Die Zimmer werden alle zwei Wochen durch uns gereinigt. Die Handtücher werden wöchentlich getauscht.
Der Gast kann gerne in Eigenregie Zwischenreinigungen durchführen. Die Dinge dafür werden ihm auf Wunsch gezeigt bzw. bereitgestellt.
Die Bettwäsche wird alle 14 Tage zum Tausch zur Verfügung gestellt.
10.) Das Zimmer und die Bereiche in der Küche sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen, falls mit der Pension nicht ein anderer Abreisezeitpunkt festgelegt wurde.
11.) Die Pension kann bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung übernehmen.
Auch die Verwahrung von Garderobe, mitgebrachten Geräten, Musikinstrumenten und ähnlichem unterliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
12.) Den Pensionsgästen steht WLAN zur Verfügung.
Auf Nachfrage erhalten Sie gerne den Zugangscode. Selbstverständlich ist der Umgang mit illegalen Inhalten verboten.
13.) Küche:
Wer die Küche benutzt, reinigt sofort nach der Nutzung alle benutzten Gegenstände, trocknet ab und räumt wieder auf, damit andere Gäste sofort im Anschluss die Küche vollständig wieder nutzen können.
Das Kochen, Spülen und Abtrocknen in der Küche ist bis 22 Uhr vollständig zu beenden! Bitte planen Sie Ihre Küchennutzung entsprechend zeitlich ein.
In Schränken über der Spüle sowie im Kühlschrank hat jeder Gast bzw. jedes Zimmer seinen eigenen Bereich für die Lagerung von Lebensmitteln. Dieser Bereich ist unbedingt einzuhalten. Sollte der Platz nicht ausreichen, ist die Pension zu kontaktieren, um eine Lösung gemeinsam zu finden.
Alle Dinge, die außerhalb dieser festgelegten Bereiche gelagert werden, dürfen von Dritten frei genutzt oder entfernt werden.
Jeder Gast hat seinen Bereich in den Schränken und im Kühlschrank einmal wöchentlich zu reinigen.
Sollte dies nicht geschehen, ist die Pension als Betreiber der Schränke und des Kühlschranks berechtigt, den nicht gereinigten Bereich dort zu leeren und zu reinigen, um ihren Verpflichtungen hinsichtlich Hygiene nachzukommen. Bei wiederholter Vernachlässigung der Bereiche durch den Gast wird die Reinigung durch die Pension dem Gast in Rechnung gestellt.
Noch gute Lebensmittel müssen nicht entsorgt werden: Bitte legen Sie diese offen in die Küche und vermerken Sie die Lebensmittel als "free food".
Alle diese Lebensmittel können dann von jedem Gast genutzt werden.
15.) Müll:
Die Müllentsorgung ist sehr teuer, der Müll muss darum korrekt getrennt werden.
Prinzipiell wird unterschieden zwischen Papier, Kompost, Kunststoffen und Restmüll.
Bitte Papierkartons klein reißen, damit die Papiertonne nicht sofort voll ist.
16.) Waschmaschine und Trockner:
Die Nutzung der Waschmaschine und des Trockners ist bis 22 Uhr vollständig zu beenden! Bitte planen Sie Ihre Nutzung entsprechend zeitlich ein bzw. sprechen Sie dies mit den Mitbewohnern ab.
Jeder Waschgang kostet uns ca. EU 3,- (Stand Nov. 23), also bitte waschen Sie möglichst viel auf einmal.
Sehr gerne teilen Sie sich einen Waschvorgang mit einem Mitbewohner, um Kosten und Energie zu sparen.
Für die Trocknung der Wäsche steht ein Trockner zur Verfügung.
Waschpulver etc. ist selbst zu stellen.
17.) Die Pension ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag (auch nach Bezug des Zimmers) mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie in Ausübung des Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, wenn der Gast dem Ansehen, der Hygiene oder der Sicherheit der Pension oder der anderer Gäste schadet (z.B. durch Rauchen innerhalb des Gebäudes oder durch unnötigen Lärm), im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.
Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der Zimmergebühr bleibt bestehen.